Fragen & Antworten

Sie haben bisher noch nicht aktiv Ihren Strom- / Gasanbieter gewechselt oder Sie sind gerade erst um- / eingezogen – dann werden Sie aktuell vom örtlichen Grundversorger mit Strom / Gas zum Grundversorgungstarif beliefert.

Grundversorger ist das Unternehmen, welches vor Ort (in Ihrem Netzgebiet) aktuell die meisten Haushaltskunden mit Strom / Gas beliefert, und zwar zu den veröffentlichten Preisen und Konditionen des Grundversorgungstarifs. Ihren aktuellen Grundversorgungstarif finden Sie z.B. über einschlägige Tarifrechner.

Haben Sie bereits aktiv Ihren Strom- / Gasanbieter gewechselt, dann kennen Sie sich ja bereits gut aus und kennen auch Ihren zuletzt gewählten Strom- / Gasanbieter.

Grundvoraussetzung für den Wechsel Ihres Strom- / Gasanbieters ist, dass Sie selbst im direkten Vertragsverhältnis mit Ihrem Anbieter stehen und zum Beispiel nicht Ihr Vermieter.

Ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich unter Einhaltung der vertraglich geregelten Kündigungsfristen möglich und erfolgt immer zum Ersten eines Monats (d.h. die Belieferung durch den neuen Anbieter erfolgt ab dem Ersten eines Monats). Hierbei gilt es für Sie folgende Kündigungsfristen zu berücksichtigen:

  • Sie werden aktuell vom Grundversorger beliefert – dann haben Sie jeder Zeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.

  • Sie werden aktuell von einem anderen Anbieter beliefert – dann haben Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen des von Ihnen gewählten Tarifs zu beachten.

Ein Recht zur Sonderkündigung müssen Anbieter Ihnen in folgenden Fällen gewähren:

  • Sie ziehen um, und zwar in ein Gebiet, welches von Ihrem aktuellen Strom- / Gasanbieter nicht versorgt wird – bitte beachten Sie hierbei die von Ihrem Anbieter genannte Frist zur Sonderkündigung, häufig beträgt diese 2 Wochen zum Monatsende.

  • Ihr aktueller Strom- / Gasanbieter informiert Sie über eine Erhöhung der Preise – bitte beachten Sie auch hier die von Ihrem Anbieter in dessen Informationsschreiben genannte Kündigungsfrist, welche häufig nur für 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens gilt.

Zuerst sollten Sie sich für einen unserer enermy Tarife entscheiden, eine Übersicht und jeweils ausführliche Beschreibung finden Sie hier.

Haben Sie sich für einen passenden Tarif entschieden, so muss falls vorhanden auch der Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter gekündigt sowie der Zeitpunkt des Anbieterwechsels abgestimmt werden. Enermy übernimmt dies selbstverständlich für Sie:

  • Reguläre Kündigungen übernehmen wir gerne für Sie, hierzu benötigen wir von Ihnen einige Informationen zu Ihrem aktuellen Vertrag, eine genaue Auflistung dieser finden Sie hier.

  • Sonderkündigungen müssen von Ihnen selbst bei Ihrem Anbieter eingereicht werden.

Für den Vertragsabschluss bei enermy benötigen wir von Ihnen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Ihre Liefer- und Rechnungsanschrift
  • Ihre Zahlungsinformationen
  • Ihre Strom- / Gaszählernummer
  • Ihren Jahresverbrauch (mehr Informationen zum Jahresverbrauch finden Sie hier)

Um Ihren aktuellen Vertrag bei Ihrem Anbieter für Sie regulär zu kündigen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich folgende Informationen (zu finden auf Ihrer letzten Rechnung):

  • Name Ihres aktuellen Anbieters
  • Ihre Kundennummer bei Ihrem aktuellen Anbieter
  • Gewünschter Termin für Anbieterwechsel

Wie schnell Ihr Wechsel zu uns erfolgen kann, hängt natürlich auch von den gegebenen Kündigungsfristen Ihres aktuellen Tarifs ab, frühestens jedoch in 2 Wochen.

Falls wir den Wechsel nicht zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt durchführen können, werden wir Sie vorgängig informieren. Hieraus entstehen Ihnen selbstverständlich keinerlei Kosten.

Durch den Wechsel zu enermy entstehen selbstverständlich keine Kosten für Sie.

Bester Anhaltspunkt für Ihren jährlichen Strom- / Gasverbrauch ist Ihre letzte Abrechnung (z.B. Jahresendabrechnung), auf Grundlage derer wird auch Ihr zukünftiger Jahresverbrauch und Ihre entsprechende monatliche Abschlagszahlung von Ihrem Anbieter geschätzt.

Zur groben Orientierung dienen die untenstehenden Werte. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, ob Heizung und Warmwasseraufbereitung durch Strom oder Gas erfolgen und ob eine zentrale Heizung oder Warmwasseraufbereitung innerhalb des Wohngebäudes besteht.

HaushaltsgrößeStromverbrauchGasverbrauch
1 Person / 30 qm2.000 kWh3.800 kWh
2 Personen / 50 qm3.500 kWh5.000 kWh
3 Personen / 100 qm4.250 kWh12.000 kWh
4 Personen / 150 qm5.000 kWh15.000 kWh

Basierend auf Ihren letzten verfügbaren Verbrauchswerten (üblicherweise ist das die letzte verfügbare Jahresendabrechnung) wird Ihr zukünftiger Verbrauch vorhergesagt. Auf Grundlage dieser Vorhersage und mit den angesetzten Preisen Ihres Tarifs ermitteln wir Ihre monatliche Abschlagszahlung.

Eine detaillierte Abrechnung erfolgt grundlegend in zwei Fällen:

  • Bei Ihrem Wechsel zu enermy erfolgt eine detaillierte Endabrechnung durch Ihren alten Lieferanten, diese führt gegebenenfalls zu Gutschriften oder Nachzahlungen.
  • Zum Jahresende erfolgt eine Ablesung des Zählerstands und darauf basierend eine verbrauchsscharfe Abrechnung durch enermy; auch diese führt gegebenenfalls zu Gutschriften oder Nachzahlungen und dient als Grundlage für die Bestimmung der zukünftigen monatlichen Vorauszahlung.

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